Abrechnung / Gebühren 

 

Die Abrechnung meiner Behandlung erfolgt nach der

Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH).

 

Anders als die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist die  

GebüH keine verbindliche Gebührentaxe, sondern lediglich  

eine Berechnungshilfe bei der Rechnungsstellung.  

 

Grundlage jeder Behandlung bildet ein ausführliches Patienten- 

gespräch (Anamnese) ohne Stress und unpersönliche Massen-abfertigung, dient gleichzeitig dem Kennen lernen und/oder der Abklärung Ihrer Zielvorstellungen.

 

Die Anamnese umfasst die Aufnahme der bestehenden Beschwerden, wir sprechen über Vorerkrankungen sowie  

das berufliche und soziale Umfeld.  

 

Je nach Krankheitsbild werde ich Sie körperlich untersuchen,  

den Blutdruck messen, evtl Muskeltests durchführen.

 

Anschließend schlage ich Ihnen entweder weitere diagnostische Maßnahmen vor oder erstelle direkt ein individuelles Behandlungs-konzept. Dabei nenne ich Ihnen die Behandlungsart(en), die Behandlungsdauer und die geschätzten Behandlungskosten.

 

Das erste Beratungsgespräch dauert etwa eine Stunde und  

kostet 60 Euro.


Sollte jedoch nicht über die Vergütung gesprochen worden sein, gilt sie nach § 612 BGB  dennoch als vereinbart. Es gilt dann die übliche Vergütung als vereinbart. Die Höhe der üblichen Vergütung resultiert aus der Bestimmung der Leistung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB).

 



 

Informationen zur Heilpraktikerabrechnung

 

Heilpraktikerrechnungen sind unabhängig von einem möglichen Erstattungsanspruch z.B. gegenüber der Krankenversicherung oder einer Beihilfestelle zu zahlen.

 

Zur GebüH:  

Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) stammt aus dem Jahre 1985. Dieses Verzeichnis ist nicht bindend für Heil- praktiker, Beihilfestellen, Krankenversicherungen. Der hohe Zeitaufwand, den manche Behandlungen, wie zum Beispiel die homöopathische Behandlung erfordern, wird hier nicht berücksichtigt.  

 

Privatversicherte:  

Jede Krankenversicherung behandelt die Abrechnung und die Erstattung von Heilpraktikerrechnungen unterschiedlich. Da der Heilpraktiker nicht berechtigt ist, Abrechungen direkt mit der Krankenkasse vorzunehmen und Sie für die Erstattung durch Ihre private Krankenversicherung selbst verantwortlich sind, erkundigen Sie sich bitte vor der Behandlung, ob und in welcher Höhe Ihnen die Behandlung erstattet wird.

 

Beihilfeberechtigte:  

Die gesetzlichen Versicherungen übernehmen fast ausschließlich  

nur einen geringen Teil der Kosten.

                                       

Gesetzlich Versicherte:  

Es gibt keine Grundlage für die Erstattung von Behandlungskosten bei Heilpraktikern durch die gesetzlichen Krankenkassen. Sie können jedoch eine private Zusatzversicherung für den ambulanten Bereich abschließen. Bitte beachten Sie, dass jeder Versicherer unterschiedliche Leistungserstattungen anbietet.